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Namborner Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Vereinsförderung

Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen ist auch in diesem Jahr eine Förderung vorgesehen.

Die Förderung wird grundsätzlich rückwirkend für das abgelaufene Jahr (2023) gewährt.

Für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag mittels ordnungsgemäß ausgefülltem Formblatt (siehe Innenteil), mit evtl. Nachweisen notwendig, das

bis spätestens 31. März 2024

beim zuständigen Ortsvorsteher oder der Gemeindeverwaltung einzureichen ist.

Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien können im Internet unter www.namborn.de – Rubrik „Leben & Wohnen“ – „Vereinszuschüsse“ heruntergeladen werden. Die Anträge sind weiterhin bei den Ortsvorstehern, sowie im Zimmer 105 des Rathauses erhältlich.

Hinweis:

Die Gewährung von Vereinszuschüssen kann nur dann erfolgen, wenn der Haushalt der Gemeinde Namborn für das Jahr 2024 ohne Auflagen genehmigt worden ist.

Namborn, den 09. Januar 2024
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch