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Namborner Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Beschlüsse über die Feststellung des Jahresergebnisses 2021 der Gemeinde Namborn, die Entlastung des Bürgermeisters und Beigeordneten und Verwendung des Jahresüberschusses

Aufgrund des § 101 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08./09. Dezember 2020 (Amtsblatt I S. 1341), hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.02.2025 durch folgende Beschlüsse den Jahresabschluss der Gemeinde Namborn für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 535.566,08 € festgestellt, dem Bürgermeister und den beiden Beigeordneten die Entlastung erteilt sowie die Verwendung des Jahresüberschusses wie folgt beschlossen:

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt gemäß § 101 Absatz 2 Satz 1 KSVG entsprechend dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk im Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH entsprechend, den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und den Jahresüberschuss in Höhe von 535.566,08 € fest.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen Ja 18 Enthaltung 6

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten gemäß § 101 Absatz 2 Satz 2 KSVG.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen Ja 16, Enthaltung 6

Beschluss:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 535.566,08 soll gemäß § 101 Absatz 2 Satz 1 KSVG in Verbindung mit § 82 Absatz 4 S. 2 KSVG der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

Abstimmungsergebnis: mehrheitlich beschlossen Ja 16, Enthaltung 8

Die Jahresrechnung 2021 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:

Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 03. März bis 11. März 2025 während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus, Zimmer 109, mit dem Rechenschaftsbericht und Prüfbericht zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Namborn, den 24.02.2025
Gemeinde Namborn
Sascha Hilpüsch, Bürgermeister