Hiermit werden alle Grabstellen auf den Friedhöfen der Gemeinde Namborn zur Abräumung und Einebnung aufgerufen, deren Ruhefrist von 25 Jahren bzw. 30 Jahren (Friedhof Eisweiler, Heisterberg und untere Ebene Friedhof Baltersweiler) sowie bei Urnengräbern von 15 Jahren bereits abgelaufen ist bzw. bis zum 31.05.2025 ablaufen.
Gemäß § 19 Abs. 1 b) der Friedhofssatzung der Gemeinde Namborn werden die Nutzungsberechtigten der in Rede stehenden Gräber hiermit aufgefordert, die auf den Gräbern befindlichen Anlagen (Grabsteine einschl. Betonfundament, Platten, Einfassungen o.ä.) und Anpflanzungen abzuräumen und zu beseitigen.
Hierfür wird eine Frist von 3 Monaten -ab dem Tag der ersten Veröffentlichung- gewährt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Räumung der Grabstellen durch die Gemeinde Namborn vorgenommen. Die Gemeinde Namborn behält sich vor, in solchen Fällen die Kosten der Räumung und ordnungsgemäßen Beseitigung der auf den Gräbern befindlichen Anlagen und Anpflanzungen den Nutzungsberechtigten in Rechnung zu stellen.
Die Verwaltung teilt mit, dass auch der Bauhof der Gemeinde Namborn mit der Abräumung und Einebnung von Grabstellen beauftragt werden kann (die Ausführung der erforderlichen Arbeiten erfolgt nur noch 1-mal jährlich im Sommer eines Jahres).
Hierfür sind folgende Gebühren zu zahlen:
Urnengrab/Kindergrab — 40,00 €
Blumen-/Plattengrab — 80,00 €
Familiengrab — 120,00 €
Die Auftragserteilungen und nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Frau Rößler, Telefon 06857-9003-44.