Seitens der Gemeindeverwaltung wurde mit den Nutzungsberechtigten von Rasengrabstellen ein entsprechender Pflegevertrag für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre bzw. 30 Jahre auf den Friedhöfen Eisweiler, Heisterberg und untere Ebene Baltersweiler) abgeschlossen.
Da zwischenzeitlich bei verschiedenen Rasengrabstellen auf den Friedhöfen der Gemeinde Namborn die Ruhefrist von 25 Jahren bereits abgelaufen ist bzw. demnächst abläuft (Sterbejahre Juni 1999 bis Mai 2000), wird der Bauhof der Gemeinde Namborn die betreffenden Grabsteine und Anpflanzungen im Sommer 2025 beseitigen.
Sollten die Nutzungsberechtigten der in Rede stehenden Grabstellen die Grabsteine selbst entfernen bzw. behalten wollen, bitte ich dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Die Sachbearbeiterin, Frau Rößler, ist telefonisch unter der Nr. 06857/9003-44 oder per Mail unter b.roessler@namborn.de zu erreichen.
Erfolgt keine Mitteilung durch die Nutzungsberechtigten, werden die betreffenden Grabsteine sowie die sich darauf befindlichen Anlagen (Grablampen, Vasen) wie bereits oben aufgeführt im Sommer 2025 vom Bauhof beseitigt. In diesen Fällen gehen die Anlagen und Anpflanzungen auf den Gräbern in das Eigentum der Gemeinde über. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.