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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der III. Änderung

der Betriebssatzung des Betriebes für Abwasserentsorgung der Gemeinde Nohfelden

Aufgrund des § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. S. 1119) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2010 (Amtsbl. I S. 1426) zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. November 2023 (Amtsbl. I S. 1097) hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in seiner Sitzung am 19.12.2024 folgende

III. Änderung

der Betriebssatzung des Betriebes für Abwasserentsorgung der Gemeinde Nohfelden vom 15. Dezember 1994, zuletzt geändert durch die II. Änderungssatzung vom 01.01.2006, beschlossen:

Artikel 1

1. § 5 Absatz 4 a) erhält folgende Fassung:

§ 5 Werksausschuss

(4)

Der Werksausschuss beschließt in allen Angelegenheiten, die weder nach der EigVO noch nach dem KSVG dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorbehalten sind und nicht nach § 4 dieser Betriebssatzung zum Aufgabenbereich der Werkleitung gehören. Es sind dies insbesondere:

a)

Bauaufträge und Aufträge zur Vergabe von Lieferungen und Leistungen analog den Richtlinien für die Übertragung der Entscheidung zur Vergabe von Bauleistungen, sowie Liefer- und Dienstleistungen der Gemeinde Nohfelden in seiner aktuellen Fassung

b)

Stundungen, Niederschlagung und Erlass von Forderungen (einschl. Mahngebühren, Versteigerungen und Nebenkosten) des Betriebes von 250,00 € bis 2.500,00 € im Einzelfall (Verwaltung bis 250,- €). Im Insolvenzverfahren entscheidet die Verwaltung in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden, wenn aus zeitlichen Gründen der Gemeinderat oder der Werksausschuss nicht mehr beschließen kann.

Artikel 2

Die Satzungsänderung tritt am 19.12.2024 in Kraft.

Nohfelden, den 06.01.2025
Andreas Veit
Bürgermeister