Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der IX. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nohfelden vom 07.03.2018
Aufgrund
- des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. 97, S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087)
- des § 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsblatt S. 691), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsblatt I S. 1119)
wurde durch Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Nohfelden vom 19.12.2024 folgende IX. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nohfelden vom 07.03.2018 beschlossen:
§ 1
§ 8 Abs. (2) erhält folgende Ergänzung bzw. Erweiterung:
Die Anmeldung hat schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen.
§ 8 Abs. (3) erhält folgende Ergänzung bzw. Erweiterung:
Die Abmeldung hat schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular zu erfolgen. Wurde der Hund euthanasiert, ist auch die Einreichung einer tierärztlichen Bescheinigung anstelle des Formulars ausreichend.
§ 2
Diese IX. Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.
Nohfelden, den 03.01.2025
gez. Andreas Veit
-Bürgermeister-