Auf den gemeindlichen Friedhöfen liegen Gräber, deren Ruhefrist abgelaufen ist.
Hiervon betroffen sind die folgenden Grabstellen:
Alle Reihengräber, deren Ruhefrist von 25 Jahren (verstorben 2000 und früher) und alle Urnengräber, deren Ruhefrist von 20 Jahren (verstorben 2005 und früher) abgelaufen ist.
Die Nutzungsberechtigten v. g. Grabstellen werden hiermit nach den Bestimmungen der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Nohfelden, aufgefordert, die Grabstätten bis spätestens 30.04.2026 einzuebnen.
Hierzu ist beim Friedhofsamt dann der Vordruck „Vollzugsmeldung“ einzureichen, den Sie auf der Homepage der Gemeinde finden oder es muss eine telefonische Meldung erfolgen.
In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Grabstein und Einfassung einschließlich der Fundamente grundsätzlich von den Nutzungsberechtigten zu beseitigen sind. Es besteht auch die Möglichkeit, mit dem hier veröffentlichten Auftrag, die Gräber kostenpflichtig durch den Gemeindebauhof einebnen zu lassen. Die hierfür anfallende Gebühr beträgt derzeit 150,00 €/Grabstelle und wird nach erfolgter Einebnung in Rechnung gestellt.
Stichtag für die Einebnung durch den Bauhof ist der 20.03.2026. Bitte reichen Sie bis zu diesem Termin Ihren Auftrag beim Friedhofsamt ein. Der Bauhof wird dann anschließend mit den Abräumarbeiten beginnen, so dass die Einebnungen vor Ostern abgeschlossen sein werden. Ich bitte zu beachten, dass Anpflanzungen, Vasen, Lichter etc., die behalten werden möchten, bis zu diesem Termin entfernt sein müssen.
Grabstellen, die nach Ablauf o. g. Frist (30.04.) nicht eingeebnet wurden, gehen gemäß § 28 v. g. Satzung in die Verfügungsgewalt der Gemeinde über und werden auf Kosten der früheren Nutzungsberechtigten beseitigt. In diesem Falle gehen die Grabmale, die Anlagen u. Anpflanzungen in das Eigentum der Gemeinde über. Entschädigungsansprüche können hieraus nicht hergeleitet werden.
Der nächste Stichtag, Einebnungen durch den Bauhof, ist der 01.11.2026 (Allerheiligen). Hierzu ergeht dann an dieser Stelle eine Veröffentlichung.
Einwände, die sich auf die Nutzung oder die Ruhezeit beziehen, sind bei der Abteilung Bauen und Umwelt, Friedhofsamt, An der Burg, 66625 Nohfelden, schriftlich einzureichen.
Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und Verständnis.