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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Nahequelle“

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

- 3. Änderung, Ortsteil Selbach

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Der Rat der Gemeinde Nohfelden hat gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner Sitzung am 26.02.2026 den Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Nahequelle“ - 3. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse (§ 1 Abs. 7 BauGB) aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Nahequelle“ - 3. Änderung in Kraft.

Der Bebauungsplan „Naherholungsgebiet Nahequelle“ - 3. Änderung einschl. Begründung kann ab dem Tage dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden, über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1.

eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3.

ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs

gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Nohfelden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan gem. § 12 Abs. 6 KSVG im Fall einer Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gilt, sofern nicht vor Ablauf der Frist der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde Nohfelden unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.

Nohfelden, den 03.03.2026
Gez, Andreas Veit, Bürgermeister