Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, 21.05.2025; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: © GeoBasis DE/LVGL-SL (2025); Bearbeitung: Kernplan
hier: Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Hotel „Papa Charly„ Eckelhausen“ in Flur 7 der Gemarkung Eckelhausen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- u. Erschließungsplan (Teil C), der Begründung, dem Umweltbericht und dem Entwässerungskonzept, gebilligt.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in v. g. Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
An der Lindenallee in Eckelhausen, der Zufahrt zum Center Parcs, soll die Errichtung eines Hotels ermöglicht werden. Auf der Fläche östlich des Siedlungsrandes von Eckelhausen soll ein Hauptgebäude mit Hotelzimmern und -suiten sowie ein Retreat-Bereich entstehen. Das Übernachtungsangebot soll durch ein Sport- und Wellness-Angebot ergänzt werden. Die notwendigen Stellplätze können vollständig innerhalb des Gebietes untergebracht werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird für das Gelände ca. 100 m nordöstlich des Siedlungskörpers von Eckelhausen aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich direkt an der Lindenallee, die in Richtung Nordwesten unmittelbar in die L 325 mündet. Im direkt angrenzenden Umfeld befinden sich landwirtschaftlich genutzte Freiflächen, die das Plangebiet auch vom bestehenden Center Parcs am Bostalsee trennen (ca. 200 m in südliche Richtung).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha.
Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
| • | Ergänzung der Standortalternativenprüfung in der Begründung |
| • | Anpassung des Vorhaben- und Erschließungsplanes aufgrund der konkretisierten Konzeption und damit verbunden Aufteilung der Planunterlagen in Teil A, B und C |
| • | Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes aufgrund der konkretisierten Konzeption (u. a. Überarbeitung des Nutzungskataloges, Reduzierung der zulässigen Höhen, Anpassung Baufenster) |
| • | Festsetzung der Mittelspannungsfreileitung, der Gashochdruckleitung und der Gasmitteldruckleitung samt Schutzstreifen |
| • | Festsetzung eines Geh- und Fahrrechts zugunsten der energis-Netzgesellschaft mbH |
| • | Fertigstellung des Umweltberichtes |
| • | Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie von externen Kompensationsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes |
| • | Erstellung eines Entwässerungskonzeptes |
| • | Festsetzung der Abwasserbeseitigung |
| • | Festsetzung zur Rückhaltung von Niederschlagswasser |
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- u. Erschließungsplan (Teil C), der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: https://www.nohfelden.de/rathaus-service/, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 12.03.2026 u. 26.03.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
| Dokument | Informationen und betroffene Themen |
| Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Schutzgut Fauna und Flora, Biologische Vielfalt: unter Anwendung externer Ausgleichsmaßnahmen i.S.d. Eingriffsregelung keine erhebliche Beeinträchtigung: keine wertgebenden Biotope betroffen (im Wesentlichen Acker, keine nach § 30 BNatSchG geschützten Biotope, keine Lebensräume nach Anh. I der FFH-Richtlinie); Gehölze weitgehend von der Überbauung ausgeschlossen; aus der artenschutzrechtlichen Prüfung ergeben sich unter Beachtung der festgesetzten Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung, Baufeldprüfung) keine Hinweise auf das Eintreten der Verbotstatbestände n. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG; Präsenz von streng geschützten Arten, auch die mit begrenztem Habitatpotenzial (Zauneidechse) können ausgeschlossen werden Schutzgut Boden, Fläche: unter Anwendung der Schutzmaßnahmen und der multifunktional wirksamen Kompensationsmaßnahmen keine erhebliche Beeinträchtigung: geringer Bodenfunktionserfüllungsgrad, trophische Vorbelastung der Ackerfläche; legitimierte Überbauung von ca. 1,1 ha Intensivackerfläche; funktionale Teilkompensation durch die Kompensationsmaßnahme der Naturlandstiftung/Öko Flächen Management GmbH ÖFM „Landschaftspark Hofgut Imsbach“ und „Entwicklung von Magergrünland in den Gemarkungen Steinberg-Deckenhardt und Mosberg-Richweiler“, bei denen eine deutliche Nutzungsextensivierung vormals intensiv genutzter landwirtschaftlicher Flächen erfolgt Schutzgut Wasser: keine erhebliche Beeinträchtigung: keine Oberflächengewässer betroffen; im Betrieb keine erhöhte, d.h. über Wohngebiete hinausgehende Gefährdung durch Lagerung oder Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; in situ Versickerung aufgrund pedologischer Situation eingeschränkt; Schmutzwassereinleitung in den vorhandenen Mischwasserkanal DN 300 in der Eckelhausener Straße, Ableitung Niederschlagswasser über Zwischenspeicherung und Drosselabfluss über den Straßengraben entlang der Lindenallee in den Vorfluter "Teufelsgraben"; ggfs. Vorbehandlung von verschmutztem Niederschlagswasser Schutzgut Klima / Luft: keine erhebliche Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen, geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch legitimierte Bebauung, keine relevante Änderung des Mesoklimas Schutzgut Landschaftsbild: Beeinträchtigungen im Abwägungsregime der Gemeinde: Einsehbarkeit vom nahgelegenen Ortsrand von Eckelhausen; Maßnahme zur optischen Abschirmung durch Baumhecke am Südrand des Geltungsbereiches; keine Sichtverbindungen zu den in den Hang gebauten Ferienhäusern des Centerparks Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Beeinträchtigung: keine Denkmale, Denkmalensembles, Bodendenkmale, Gebiete bzw. Objekte, die als archäologisch oder geschichtlich bedeutsam eingestuft sind, Fläche derzeit überwiegend als Acker genutzt, kein Vorranggebiet Landwirtschaft; wegen Unterschreitung des Waldabstandes auf der gegenüberliegenden Seite der Lindenallee gem. § 14 Abs. 3 LWaldG Haftungsfreistellung gegenüber dem Waldeigentümer erforderlich Schutzgut Mensch: geringe Beeinträchtigung: keine ausgewiesenen Wanderwege im Umfeld; Steigerung des Freizeitangebotes; keine erhebliche Steigerung der Lärmbelastung zu erwarten Schutzgebiete/ NATURA 2000-Gebiete: keine Schutzgebiete nach BNatSchG betroffen, kein erheblicher Einfluss auf die Erhaltungsziele des ca. 0,75 km östlich liegenden NATURA 2000-Gebietes „Söterbachtal“ (6408-302) |
| 4 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug | Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) Das LUA merkt an, dass aus den abgeschlossenen Untersuchungen entsprechende Vermeidungs-, Minimierungs- und ggf. Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln sind und dass für die eingriffsbedingt verlorengehende Fläche ein entsprechender Ausgleich i.S.d. § 1a Abs. 3 BauGB zu planen und im Bebauungsplan festzusetzen ist. Außerdem regt das LUA an, dass Gehölze soweit wie möglich zu erhalten sind sowie dass baubedingt nachweislich unvermeidbar überplante Strukturen außerhalb der Brut- und Setzzeit bzw. nur zwischen 01.10. und 28./29.02. zu entfernen sind und hierfür ein funktionaler Ausgleich zu planen und festsetzen ist. Das LUA empfiehlt eine textliche Festsetzung zur bodenkundlichen Baubegleitung nach DIN 19639. Landwirtschaftskammer für das Saarland Die Landwirtschaftskammer hat keine Bedenken geäußert. Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Abteilung D - Forsten Die Forstbehörde hat keine Bedenken geäußert. NABU, Naturschutzbund Deutschland - Landesverband Saarland e. V. Der NABU sieht den vorgesehenen Standort vor allem im Hinblick auf eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kritisch. |
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Lagepläne, ohne Maßstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hotel „Papa Charly“ Eckelhausen mit Vorhaben- und Erschließungsplan / der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden