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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Gonnesweiler folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:

1.

In der Gemeindestraße „Kirchstraße“ wird in Höhe der Grundschule ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet.

2.

Die Kennzeichnung erfolgt mit den Verkehrszeichen 286-10, 286-20 und 286-30 StVO (Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Ende, Mitte).

3.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Nohfelden, den 27. März 2023
Der Bürgermeister
- als Straßenverkehrsbehörde -
Andreas Veit