Auch in diesem Jahr fand die alljährliche Müllsammelaktion wieder mit Beteiligung von Nohfelder Vereinen statt. Mehr als 40 Helfer von Angelsportverein, Freiwilliger Feuer, Heimatfreunden, des Musikvereins, der beiden Abteilungen des TUS und des Obst- und Gartenbauvereins sammelten in den Flussauen, an den Rändern der Hauptverkehrsstraßen sowie an Feld- und Waldrändern allerlei Unrat.
Insgesamt gesehen hielt sich die Müllmenge in Grenzen. Die Spazier- und Wanderwege waren relativ “sauber“. Angeschwemmter Unrat an den Ufern von Nahe und Freisbach ist wohl nicht zu vermeiden. Nachdenklich dagegen stimmt das Auffinden zahlloser “Flachmänner“ sowie Flaschen anderer alkoholischer Getränke gerade entlang der Hauptverkehrsrouten. Ebenso gehören große Mengen Verpackungsmaterial einer bekannten Fast-Food-Kette seit Jahren zum eingesammelten Müll.
Mein Dank gilt allen Helfern, die ihre Freizeit im Interesse der Allgemeinheit für eine saubere Umwelt geopfert haben.
Betretungsverbote in der freien Landschaft, Hundekot
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz (SNG) landwirtschaftliche Flächen und Grünland vom 01. April bis 15. Oktober nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen. Auch wenn in unserem Ort zzt. kein aktiver Bauer ansässig ist, so werden doch fast alle Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Die Betretungsverbote gelten für alle Bürger*innen, insbesondere aber auch für Hundehalter.
Unter dem Stichwort “Appetitlichkeit“ möchte ich bemerken, dass durch Hundekot Erntegut verunreinigt wird oder z. B. über die Heuernte in die Lebensmittelkette gelangt.
Die freie Natur ist keine Müllkippe!! Gemäß § 11 SNG ist deshalb jedermann verpflichtet, von ihm “anlässlich des Betretens der freien Landschaft abgelegte Gegenstände und Abfälle wiederaufzunehmen und zu entfernen“.
Entsprechend gilt für Hundehalter, dass sie den von ihrem Hund auf Wegen und in Grundstücken verursachten Kot aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen müssen. Ebenso muss sich jeder Grundstückseigentümer darauf verlassen können, dass sein Grundstück nicht willkürlich verschmutzt wird.
Ich bitte deshalb nochmals darum, bei Spaziergängen auf den vorhandenen Wegen zu bleiben und keine Abfälle jeglicher Art zu hinterlassen.