Liebe Hundebesitzer,
bitte beachtet bei zukünftigen Spaziergängen die Regelungen zur Brut- und Setzzeit:
Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis 30. Juni in der freien Landschaft Leinenpflicht.
Es sei denn, das Tier bleibt zuverlässig im Bereich der Wege. Als zuverlässig definiert das Jagdgesetz §33, dass das Tier stets kontrollierbar und abrufbar sein muss und der Halter die gesamte Kontrolle über den Vierbeiner behält. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden. Ein Wildern, Jagen oder Hetzen der Jungtiere soll um jeden Preis vermieden werden. Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.