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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 13/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der StVO wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für die Gemeindestraße Fäustheck in Bosen folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

In der Gemeindestraße „Fäustheck“ wird ab Einmündung Bostalstraße bis Hausnummer 5 ein Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Halteverbot Anfang) und VZ 283-20 StVO (Absolutes Halteverbot Ende) aufzustellen.

2.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.

Nohfelden, den 18. März 2025
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit