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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Abräumen von Grabschmuck auf den Urnenbaum- und Rasengrabflächen

der gemeindeeigenen Friedhöfe

Gemäß § 29 der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen in der Gemeinde Nohfelden ist das Aufstellen und Anbringen von Grabschmuck bei diesen Bestattungsformen auf der Rasenfläche nicht erlaubt, mit Ausnahme des bei Bestattungen aufgestellten Blumenschmucks, der je nach Zustand, zwei bis vier Wochen nach Bestattung durch die Gemeindeverwaltung entfernt wird.

In den Wintermonaten wird dies seitens der Gemeindeverwaltung toleriert. Der Bauhof wird jedoch in Kürze mit den Mäharbeiten beginnen und alle unzulässig aufgestellten und angebrachten Gegenstände entfernen.

Ich bitte die Nutzungsberechtigten, die Rasenflächen von jeglichem Grabschmuck freizuhalten und um Verständnis, dass alle aufgestellten Gegenstände ohne Ersatzanspruch und ohne vorherige Ankündigung seitens der Gemeinde entfernt werden.

Nohfelden, den 19.03.2026
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-