hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 - in öffentlichem Sitzungsteil - gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ aufzustellen.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2022 zur Einleitung des Verfahrens wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 23.12.2022 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nohfelden öffentlich bekannt gemacht.
2012 wurden durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hotel am Bostalsee“ erstmals die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Hotels am Bostalsee geschaffen. Im Zuge der weiteren Entwicklungen des Hotelbetriebes wurden 2013 (Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“) und 2017 (Bebauungsplan „Erweiterung Hotel am Bostalsee“) Änderungen bzw. Erweiterungen vorgenommen. Nun plant die Vorhabenträgerin - aufgrund der aktuellen Energiekrise - den Neubau einer Hackschnitzelheizzentrale zur alternativen Versorgung des Hotels „Seezeitlodge“ mit nachwachsenden Rohstoffen sowie zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Zudem soll der hoteleigene Bauhof ins Umfeld der neuen Heizzentrale verlagert werden. Erschlossen werden sollen die Heizzentrale und der Bauhof über eine neu zu errichtende Anbindung zwischen der Staudammstraße und der Straße „Am Bostalsee“.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit überwiegend nach § 35 BauGB (Außenbereich). Der westliche Teilbereich ist Bestandteil des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“. Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Planvorhabens bedarf es daher der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines Geltungsbereiches den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ von 2013.
Die zu überplanende Fläche umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,8 ha. Der Änderungsbereich zum bestehenden Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ beträgt lediglich ca. 0,1 ha. Die genauen Grenzen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für den Geltungsbereich ein Sondergebiet für Erholung und Tourismus dar. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Der Gemeinderat hat am 15.12.2022 die Entwurfsplanung, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil (B) und Begründung (Stand Nov. 2022), zur 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hotel am Bostalsee gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) beschlossen.
Die vom Gemeinderat am 15.12.2022 angenommene Entwurfsplanung hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Nohfelden in der Zeit vom 27.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023 öffentlich ausgelegen.
Parallel hierzu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 16.12.2022.
Nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus dem Fortschritt der Detailplanungen und der Anfertigung des Umweltberichtes ergeben sich für das vorliegende Planverfahren folgende Änderungen:
• Erstellung Umweltbericht
• Anpassung / Ergänzung der Festsetzungen, u. a. zu Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
• Aufnahme von Kompensationsmaßnahmen (externer Ausgleich)
• Abstimmung mit WVW und Umverlegung der unterirdischen Wasserversorgungsleitung
• Aufnahme von Hinweisen
• Anpassung/Ergänzung der Begründung
Der Gemeinderat hat am 30.03.2023 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.
In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung - bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht - zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - durchzuführen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem Umweltbericht, in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 27.04.2023 u. 11.05.2023, bis 18.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 öffentlich ausliegt und für jedermann einsehbar ist.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 zur Verfügung.
Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
• Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u. a. nach den Umweltschutzgütern i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) mit folgenden Informationen:
• Schutzgut Boden, aufgrund der anthropogenen Vorbelastung sind Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit auf das Schutzgut Boden zu erwarten; durch entsprechende Maßnahmen zum Bodenschutz können die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden reduziert werden (u. a. Beschränkung der Überbauung und Versiegelung auf das unbedingt erforderliche Maß, Fachgerechte Behandlung des Oberbodens nach DIN 18915 und 18300, Festsetzung der Begrünung für die Freiflächen)
• Schutzgut Wasser, es sind lediglich Umweltauswirkungen geringe Erheblichkeit auf das Schutzgut Wasser zu erwarten; mit einer baubedingten Beeinträchtigung des Grundwassers ist nicht zu rechnen
• Schutzgut Klima, es sind lediglich Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima zu erwarten; nur geringe Veränderungen des Meso- und Mikroklimas in Richtung eines Siedlungsklimas; Begrünungsmaßnahmen tragen zu einem entsprechenden Ausgleich bei
• Schutzgut Landschaftsbild, aufgrund der getroffenen Biotoptypen sind lediglich Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Landschaftsbild zu erwarten
• Schutzgut Mensch, aufgrund der bereits vorhandenen Vorbelastungen sind lediglich Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Mensch zu erwarten
• Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen keine Kultur- und Sachgüter; folglich keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten
• Schutzgebiete, Auswirkungen und Beeinträchtigungen auf das ca. 580 m entfernte FFH- und Vogelschutzgebiet „Bostalsee“ können ausgeschlossen werden; Vorhaben nicht im Widerspruch zum Schutzzweck des „Naturparks Saar-Hunsrück“; Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Biotope, FFH-Lebensraumtypen vom Vorhaben nicht betroffen
• 1 Stellungnahme von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug, betreffend folgende Themen: Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes; Artenschutz; externer Ausgleich gem. Eingriffsregelung und Funktionalausgleich; Wirkungen auf das Landschaftsbild und Vermeidungsmaßnahmen; FFH-Verträglichkeit; Schutzgut Boden
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: info@nohfelden.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Lageplan, ohne MaSSstab
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „2. Änderung und Erweiterung Hotel am Bostalsee“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Gonnesweiler