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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG

3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Ab. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 gemäß § 1 Abs. 3 in Verb. m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler beschlossen.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2021 zur Einleitung des Verfahrens wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 23.07.2021 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nohfelden öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Entwurfsplanung zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Geewrbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand Okt./Nov. 2021) angenommen.

Weiterhin wurde die Einleitung des Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung), gemäß 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. V. m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - beschlossen.

Der Änderungs- und Erweiterungsbereich erstreckt sich über die Parz.-Nr. 121/1, 175/1, 211/11 TF, 237/4 TF, 256/8 TF, 259/1, 282/1, 282/2, 293/1, 303/1, 313/1, 319/1 u. 324/1 in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler. (TF = Teilfläche)

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung/-erweiterung ist auf dem anliegenden Lageplan gekennzeichnet.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um die Fläche des Gewerbe- und Industrieparks „Dommersbach“, wobei der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans sich nach Osten hin über die ehemalige Bahnlinie/jetzt Fahrradweg (Freizeitweg Freisen-Nohfelden-Nonnweiler) erweitert.

Die Grundkonzeption, der Entwicklung eines größeren zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieparks, bleibt unverändert bestehen.

Die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes bleiben weitgehend unverändert und werden entsprechend auch in den Änderungsbebauungsplan (3. Änderung) übernommen bzw. an die aktuellen Entwicklungen angepasst.

Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 5 ha. Insgesamt hat der Geltungsbereich eine Größe von ca. 10 ha.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die östliche Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes zu schaffen.

Der derzeitige Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Nohfelden stellt den Geltungsbereich als Flächen für die Landwirtschaft dar. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Angesichts der Bestandsdarstellung, der Darstellung des Flächennutzungsplanes und der Nähe zu den Schutzgebieten im Bereich des Dommersbachs ist die Aufstellung eines Bebauungsplans im regulären Verfahren inkl. Umweltbericht notwendig.

Für die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Die vom Gemeinderat am 10.02.2022 angenommene Entwurfsplanung hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Nohfelden in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschließlich 22.03.2022 öffentlich ausgelegen.

Parallel hierzu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 17.02.2022.

Der Gemeinderat hat am 30.03.2023 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.

In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung - bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht - zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - durchzuführen.

Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 durchgeführt wird. Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes - bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht - ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. am Donnerstag, dem 27.04.2023 u. 11.05.2023 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (www.nohfelden.de/rathaus-service/) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 zur Verfügung.

Zum Bebauungsplan “ Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

Umweltbericht gem. § 2a BauGB mit folgenden Informationen:

Ziele aus relevanten Fachgesetzen, Verordnungen und Richtlinien

Ziele aus einschlägigen Fachplänen (ROP, Landschaftsplan, etc.)

Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) mit Angaben zu den • planungsrelevanten Artgruppen (Avifauna, etc.)

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Mensch“

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Flora/Fauna“ (rechnerische Bilanzierung und Ermittlung des Kompensationsbedarfs)

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Orts- und Landschafsbild“

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Boden“

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Wasser“

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Luft / Klima“ (insb. Versiegelung und Kaltluftentstehung)

Beschreibung des Umweltzustandes im Bestand und Prognose nach Umsetzung der Planung für das Schutzgut „Kulturgüter und Sachgüter“

Angaben zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

Erläuterung der im Bebauungsplan getroffenen Anpflanzfestsetzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) (Baumpflanzungen)

Angaben zu den externen Ausgleichsmaßnahmen (Ökopunkte und Feldlerchenfenster)

Umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Anregungen zum Naturschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz und Hochwasserschutz

Landwirtschaftskammer für das Saarland

Anregungen zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Oberste Landesbaubehörde OBB 11:

Landesplanung, Bauleitplanung

Anregungen zu Planinhalten der Begründung des Gewerbegebietes

Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz

Abt. D - Forstbehörde

Anregungen zum Waldabstand

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Anregungen zum Schutz des Radverkehrs, Nutzung regenerativer Energien, Klimaschutz und Klimaanpassung

NABU, Naturschutzbund Deutschland

Landesverband Saarland e. V.

Anregungen zum Artenschutz (Rotmilan, Feldlerche, Amphibien, Reptilien, etc.), Nutzung von Photovoltaik

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 04.04.2023
Der Bürgermeister
i. V. gez. Edgar Lorscheider, -Beigeordneter-