Quelle: LVGL; Bearbeitung: Gemeinde Nohfelden, Stand 08.07.2021
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden
für den Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden nach § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - für den Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler beschlossen.
Der Beschluss des Gemeinderates vom 15.07.2021 zur Einleitung des Verfahrens wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 23.07.2021 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nohfelden öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Entwurfsplanung zur Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht (Stand Okt./Nov. 2021) angenommen.
Weiterhin wurde die Einleitung des Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung), gemäß 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. V. m. § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - beschlossen.
Der Flächennutzungsplan soll parallel zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert werden.
Durch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes sollen „Flächen für die Landwirtschaft“ in eine entsprechende Gewerbefläche gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) umgewandelt werden, um dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplan-Teiländerung umfassen den Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 5 ha.
Die vom Gemeinderat am 10.02.2022 angenommene Entwurfsplanung hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Nohfelden in der Zeit vom 21.02.2022 bis einschließlich 22.03.2022 öffentlich ausgelegen.
Parallel hierzu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 17.02.2022.
Der Gemeinderat hat am 30.03.2023 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.
In seiner Sitzung am 30.03.2023 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung - bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht - zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in Flur 24 der Gemarkung Wolfersweiler gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - durchzuführen.
Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ in der Zeit vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 durchgeführt wird. Die Entwurfsplanung der Flächennutzungsplan-Teiländerung - bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht - ist während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. am Donnerstag, dem 27.04.2023 u. 11.05.2023 bis 18:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfrist vom 17.04.2023 bis einschließlich 19.05.2023 zur Verfügung.
Zum Bebauungsplan “ Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ sowie zur parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplans sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Anregungen zum Naturschutz, Lärmschutz, Bodenschutz, Gewässerschutz und Hochwasserschutz |
| Landwirtschaftskammer für das Saarland | Anregungen zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen |
| Ministerium für Inneres, Bauen und SportOberste Landesbaubehörde OBB 11:Landesplanung, Bauleitplanung | Anregungen zu Planinhalten der Begründung des Gewerbegebietes |
| Ministerium für Umwelt- und VerbraucherschutzAbt. D - Forstbehörde | Anregungen zum Waldabstand |
| Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr | Anregungen zum Schutz des Radverkehrs, Nutzung regenerativer Energien, Klimaschutz und Klimaanpassung |
| NABU, Naturschutzbund DeutschlandLandesverband Saarland e. V. | Anregungen zum Artenschutz (Rotmilan, Feldlerche, Amphibien, Reptilien, etc.), Nutzung von Photovoltaik |
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanaufstellung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Geltungsbereich der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Industriepark Dommersbach, Teil 1 Norden“ u. der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler
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