Nachdem der alte Schaukasten aufgrund von Witterungseinflüssen unbrauchbar geworden war, habe ich in der Buchwaldstraße Ecke Schlossstraße einen neuen Schaukasten aufstellen lassen. In erster Linie dient er dem Aushang amtlicher Bekanntmachungen, insbesondere dann, wenn das Nachrichtenblatt einmal nicht erscheinen sollte.
Der neue Schaukasten hat die doppelte Größe wie der vorherige. So können auch Vereine den Aushang problemlos für Plakatwerbung nutzen. Interessenten können mich jederzeit ansprechen.
Da ich zum wiederholten Male von Grundstückseigentümern auf die Hinterlassenschaften von Hunden angesprochen wurde, möchte ich noch einmal auf das Saarländische Naturschutzgesetz hinweisen. Dieses verbietet in der Zeit von April bis Oktober, landwirtschaftliche Flächen und Grünland, also Äcker und Wiesen, zu betreten. Ein Betreten ist nur auf Wegen zulässig. Dieses Betretungsverbot gilt für jedermann, insbesondere aber für Hundehalter.
Mit dieser Vorschrift soll verhindert werden, dass Erntegut verunreinigt wird und z. B. Hundekot über die Heuernte in die Nahrungskette gelangt.
Ich bitte deshalb nochmals darum, bei Spaziergängen auf vorhandenen Wegen zu bleiben. Hundehalter müssen den Kot ihrer Vierbeiner aufnehmen und ordnungsgemäß entsorgen. Dass eine Entsorgung auf fremden Grundstücken nicht gestattet ist, versteht sich von selbst!!