Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass bis einschließlich 25. März 2024 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:

  • Grundsteuer A, B 1. Quartal 2024
  • Gewerbesteuer 1. Quartal 2024
  • Hundesteuer 1. Quartal 2024
  • Gebühr für Schmutzwasser Nachzahlung 2023
  • Gebühr für Schmutzwasser Vorauszahlung 1. Quartal 2024
  • Niederschlagswassergebühr 1. Quartal 2024
  • Landwirtschaftskammerbeitrag 1. Quartal 2024

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 25.03.2024 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche – unter Angabe der Buchungsnummer – an die Gemeindekasse Nohfelden zu zahlen.

Ab dem 15.04.2024 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Gemeindekasse Nohfelden