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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaar aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Gemeindebezirk Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

Für die Gemeindestraße „Buchwaldstraße“ im Ortsteil Nohfelden wird ab der Einmündung „Schloßstraße“ bis zum Verkehrskreisel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, da es sich hier um die Hauptzuwegung zur Kindertagesstätte.

2.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 274-30 (30 km/h) in Kraft.

3.

Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Nohfelden, den 01.04.2025
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-