Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaar aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Gemeindebezirk Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | Für die Gemeindestraße „Buchwaldstraße“ im Ortsteil Nohfelden wird ab der Einmündung „Schloßstraße“ bis zum Verkehrskreisel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, da es sich hier um die Hauptzuwegung zur Kindertagesstätte. |
| 2. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 274-30 (30 km/h) in Kraft. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |