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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaar aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Gemeindebezirk Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1. Für die Gemeindestraße „Vor`m Scheid“ im Ortsteil Nohfelden wird ab der Einmündung vom Verkehrskreisel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, da da sich hier die Kindertagestätte befindet.

2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 274 -30 (30 km/h) in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) in Kraft.

3. Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.

Nohfelden, den 01.04.2025
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-