Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaar aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für den Gemeindebezirk Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
1. Für die Gemeindestraße „Vor`m Scheid“ im Ortsteil Nohfelden wird ab der Einmündung vom Verkehrskreisel eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet, da da sich hier die Kindertagestätte befindet.
2. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der Verkehrszeichen 274 -30 (30 km/h) in Verbindung mit dem Verkehrszeichen 136 (Achtung Kinder) in Kraft.
3. Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet.