Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Gonnesweiler folgende verkehrspolizeiliche Anordnung erlassen:
In der Zufahrt zum Center Park in der Lindenallee wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit folgende Regelung angeordnet:
1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 10 km/h begrenzt. Hierzu ist das Verkehrszeichen 274-10 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h) aufzustellen. |
2. | Zusätzlich wird auf querende sowie sich auf der Fahrbahn befindliche Fußgänger hingewiesen. Hierzu ist das Verkehrszeichen 133-10 StVO (Achtung Fußgänger) aufzustellen. |
3. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetz geahndet. |
Begründung: Aufgrund des erhöhten Fußgängeraufkommens im Bereich der Zufahrt zum Center Park ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit erforderlich. Die Kombination der Verkehrszeichen dient der Erhöhung der Aufmerksamkeit der Fahrzeugführer sowie der Vermeidung von Unfällen zwischen Fahrzeugen und Fußgängern.