Titel Logo
Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 17/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass bis einschließlich 15. April 2023 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:

- Grundsteuer A, B 1. Quartal 2023

- Gewerbesteuer 1. Quartal 2023

- Hundesteuer 1. Quartal 2023

- Gebühr für Schmutzwasser Nachzahlung 2022

- Gebühr für Schmutzwasser Vorauszahlung 1. Quartal 2023

- Niederschlagswassergebühr 1. Quartal 2023

- Landwirtschaftskammerbeitrag 1. Quartal 2023

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.04.2023 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche

- unter Angabe der Buchungsnummer - an die Gemeindekasse

Nohfelden zu zahlen.

Ab dem 06.05.2022 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage

ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert

des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Gemeindekasse Nohfelden