Aus Anlass der Eröffnung des Bahnradweges Sankt Wendeler Land auf dem Kirmesplatz Sötern, wird am Sonntag den 07.05.2023, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Sötern folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | In der Hauptstraße (Bereich Kirmesplatz) wird für die Dauer der o.a. Veranstaltung eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die VZ 274-30 (30) StVO zu zeigen. Zusätzlich sind die VZ 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Veranstaltung“ zu zeigen. |
| 2. | In der Hauptstraße wird für den Durchgangsverkehr, von Hausnummer 5 bis zur Einmündung L330, gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit ZZ „Anlieger frei“ zu zeigen. |
| 3. | Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
| 4. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |