Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Gemeindebezirk Gonnesweiler anläßlich einer Veranstaltung am Feuerwehrhaus folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
| 1. | Der „Römerweg“ im Gemeindebezirk Gonnesweiler wird von Sonntag, den 30.04.2023 14:00 Uhr bis Montag, den 01.05.2023 voraussichtlich 05:00 Uhr ab der Einmündung Nahetalstraße bis Höhe Anwesen Elektro Hornberger für den Durchgangsverkehr voll gesperrt. |
| 2. | Die Kennzeichnung erfolgt mit Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Die Straße ist in voller Breite durch Absperrgitter zu sichern. Bei Dunkelheit sind an den Absperrgittern ausreichend Warnleuchten (rotes Licht) in Betrieb zu setzen. |
| 3. | Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der angeordneten Verkehrszeichen in Kraft. |
| 4. | Zuwiderhandlungen gegen die entsprechende Anordnung wird als Ordnungswidrigkeit nach § 24 Straßenverkehrsgesetzes geahndet. |