Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass bis einschließlich 11. April 2025 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:
| • | Grundsteuer A, B 1. Quartal 2025 |
| • | Gewerbesteuer 1. Quartal 2025 |
| • | Hundesteuer 1. Quartal 2025 |
| • | Gebühr für Schmutzwasser Nachzahlung 2024 |
| • | Gebühr für Schmutzwasser Vorauszahlung 1. Quartal 2025 |
| • | Niederschlagswassergebühr 1. Quartal 2025 |
| • | Landwirtschaftskammerbeitrag 1. Quartal 2025 |
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 11.04.2025 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche - unter Angabe der Buchungsnummer - an die Gemeindekasse Nohfelden zu zahlen.
Ab dem 02.05.2025 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert
des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.