Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass bis einschließlich 10. April 2026 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:
• Grundsteuer A, B 1. Quartal 2026
• Gewerbesteuer 1. Quartal 2026
• Hundesteuer 1. Quartal 2026
• Gebühr für Schmutzwasser Nachzahlung 2025
• Gebühr für Schmutzwasser Vorauszahlung 1. Quartal 2026
• Niederschlagswassergebühr 1. Quartal 2026
• Landwirtschaftskammerbeitrag 1. Quartal 2026
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 10.04.2026 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche – unter Angabe der Buchungsnummer – an die Gemeindekasse Nohfelden zu zahlen.
Ab dem 27.04.2026 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.