Aus Anlass des Feuerwehr Oldtimertreffen um die Burg Nohfelden, wird von Samstag den 20.05.2023 bis Sonntag den 21.05.2023, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:
1. |
In der Schloßstraße (B41) von Hausnummer 1 bis 10, wird für die Dauer der o.a. Veranstaltung eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die VZ 274-30 (30) StVO zu zeigen. Zusätzlich sind die VZ 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Veranstaltung“ zu zeigen. |
2. |
Die Gemeindestraße „Am Burghof“ wird ab den beiden Kreuzungsbereichen B 41 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 5 roten Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) zu zeigen. |
3. |
Die Buchwaldstraße wird für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit ZZ „Anlieger frei“ zu zeigen. |
4. |
In der Buchwaldstraße von Hausnummer 2 bis 8 wird ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283 StVO (Absolutes Haltverbot) mit dem Zusatzzeichen „ab 20.05.2023 ab 8 Uhr“ entsprechend zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 4 Tage vor der Veranstaltung aufzustellen. Die Schilder sind mehrmals zu wiederholen. |
5. |
Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet. |
6. |
Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft. |