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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Überhängende Sträucher und Äste auf Gehwegen

Die Ortspolizeibehörde bittet um Ihre Mithilfe!

Auf Gehwegen und Straßen überhängende Äste und Sträucher sind immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen und Kinder selbst, oder Rollstuhlfahrer/innen, sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.

Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen.

Deshalb appelliert das Ordnungsamt an alle Grundstückseigentümer:

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Gehwegen so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den Gehweg ohne Gefahr nutzen können.

Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßenkreuzungen und -einmündungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind.

Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer (auch für unbebaute Grundstücke in der Ortslage) verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.