Auf Gehwegen und Straßen überhängende Äste und Sträucher sind immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen und Kinder selbst, oder Rollstuhlfahrer/innen, sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Fuß- und Gehwege in voller Breite dem Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen müssen.
Deshalb appelliert das Ordnungsamt an alle Grundstückseigentümer:
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Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Gehwegen so weit zurück, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den Gehweg ohne Gefahr nutzen können. |
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Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume in Bereichen von Straßenkreuzungen und -einmündungen so weit zurück, dass Sichtbehinderungen und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen sind. |
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer (auch für unbebaute Grundstücke in der Ortslage) verkehrssicherungspflichtig sind und im Schadensfall mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden können.