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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A 62“ in Flur 31 und 32 der Gemarkung Sötern

hier: Veröffentlichung im Internet u.

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 09.11.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden für den Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A 62“ in Flur 31 und 32 der Gemarkung Sötern beschlossen.

Der Flächennutzungsplan soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.

Der Beschluss des Gemeinderates vom 09.11.2023 zur Einleitung des Verfahrens wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 17.11.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nohfelden öffentlich bekannt gemacht.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Nachrichtlich ist eine Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt.

Der westliche Teil des Geltungsbereiches liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes (LSG-L 02.02.03) „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis St. Wendel - in der Gemeinde Nohfelden“. Eine Ausgliederung des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Teiländerung des Flächennutzungsplanes beantragt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A 62“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 4,5 ha.

Des Weiteren hat der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2023 die Entwurfsplanung - bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht - angenommen. Ebenso wurde einstimmig die Einleitung des Auslegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) und gemäß 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB (Abstimmung mit den Nachbargemeinden) beschlossen.

Die vom Gemeinderat am 09.11.2023 angenommene Entwurfsplanung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A62“ hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2023 bis einschl. 20.12.2023 öffentlich ausgelegen.

Parallel hierzu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 17.11.2023.

Nach der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB sowie aus dem Fortschritt der Detailplanungen und der Anfertigung des Umweltberichtes ergibt sich für das vorliegende Planverfahren folgende wesentliche Änderung:

• der Umweltbericht wurde fertiggestellt

Der Gemeinderat hat am 02.05.2024 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.

Des Weiteren hat der Gemeinderat am 02.05.2024 beschlossen, die Veröffentlichung im Internet und eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes – bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht und den unten genannten umweltbezogenen Informationen - in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Nohfelden unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 23.05.2024 u. 13.06.2024, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Dokumente mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

o Schutzgut Boden: geringe Beeinträchtigung. Vorbelastung durch relativ intensive landwirtschaftliche Nutzung (Ackerbau, Dünger- und Pestizideinsatz); Verbesserung der Bodenfunktionen durch Aufgabe der Ackerbewirtschaftung und zukünftig extensive Nutzung; Reduzierung der Bodenerosion durch Umwandlung von Acker in Grünland.

o Schutzgut Wasserhaushalt: geringe Beeinträchtigung. Keine Oberflächengewässer betroffen; keine Reduzierung der Grundwasserneubildung; kein Schmutzwasseranfall.

o Schutzgut Klima und Lufthygiene: keine erhebliche Beeinträchtigung. Keine ausgewiesenen Kaltluftentstehungsgebiete oder Abflussbahnen betroffen; kein zuordenbarer lufthygienischer Ausgleichsbedarf; geringe geländeklimatische Belastung und Änderung der lufthygienischen Situation durch aufgeständerte Modultische; keine relevante Änderung des Mesoklimas.

o Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biologische Vielfalt/Artenschutz: Großteil der Flächen (Acker und Intensivgrünland) unter Naturschutzaspekten als eher geringwertig einzustufen; Inanspruchnahme von FFH-Lebensraumtypen wird durch Extensivierung der Nutzung und Umwandlung von Acker in Grünland ausgeglichen; Ausgleich i.S.d. Eingriffsregelung nicht erforderlich, da Umwidmung bzw. Extensivierung von Grünland mit einer bilanziellen Aufwertung verbunden ist; keine nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope betroffen; keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG.

o Schutzgut Landschaftsbild: mittlere Beeinträchtigung. Abschirmung zum bestehenden Feldweg bzw. zur Autobahn durch bestehende Solaranlage; Ortschaften mit Sichtbezug nicht vorhanden; Einsehbarkeit von der Zufahrt zum Weiherhof; Vorbelastung durch bestehende Photovoltaikanlage.

o Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Beeinträchtigung. Keine Kultur- und Baudenkmäler betroffen; keine Bodendenkmäler im Umfeld bekannt; Waldabstände gem. § 14 Abs. 3 LWaldG werden eingehalten.

o Schutzgut Mensch: keine erhebliche Beeinträchtigung. Keine zusätzliche erhebliche Verkehrsbelastung oder Emissionen; keine ausgewiesenen Wanderwege mit Sichtverbindungen zur Anlage.

o Schutzgebiete: Lage von Teilflächen im Landschaftsschutzgebiet; Antrag auf Ausgliederung erforderlich.

3 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug

o LUA: Prüfung von Standortalternativen; allgemeiner Hinweis auf die Anwendung der Eingriffsregelung (Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung) auf der Grundlage einer Bestandskartierung; Formulierung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Beachtung der artenschutzrechtlichen Vorschriften unter besonderer Berücksichtigung der Feldlerche; Bewahrung des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen; Durchlässigkeit der Zaunanlage für Kleinsäuger; ökologische Baubetreuung; Monitoringmaßnahmen; darüber hinaus keine weiteren Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung; Hinweis auf LSG-Ausgliederungsverfahren

o Landesplanung: Hinweis auf LSG-Ausgliederungsverfahren

o NABU: Ablehnung einer Erweiterung nach Westen aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet bzw. der Betroffenheit von FFH-Lebensraumtypen; Prüfung von Alternativstandorten; Bewahrung des Erhaltungszustandes der FFH-Lebensraumtypen

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Nohfelden, den 07.05.2024

gez.

Andreas Veit

-Bürgermeister-

Lageplan, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Erweiterung Solarpark Sötern an der A 62“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Sötern

Quelle: LVGL; Stand: 21.08.2023; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 24.04.2024

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 24.04.2024