hier: Anpassung des Geltungsbereiches, Veröffentlichung im Internet u. frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 – im öffentlichen Sitzungsteil - die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden beschlossen.
Die Gemeinde Nohfelden plant den Neubau eines Feuerwehrhauses auf einer Fläche zwischen Bahnhofstraße und Landesstraße L 135 in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof im Ortsteil Nohfelden. Ziel es ist, den Feuerwehrstützpunkt der Gemeinde zu optimieren und zukunftssicher auszurichten. Das bestehende Feuerwehrhaus in Nohfelden entspricht vor diesem Hintergrund nicht mehr den aktuellen Anforderungen (u. a. bezüglich Raum- / Flächenbedarf nach DIN 14092, Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit, Stand der Technik). Der neue Standort verfügt hingegen über eine sehr gute Verkehrsanbindung sowie über ausreichend Raum, um erforderliche Stellplätze und Nebenanlagen vollständig innerhalb des Geltungsbereiches zu realisieren.
Vorstehender Beschluss und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden am 19.05.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Nohfelden veröffentlicht.
Um die Verkehrsanbindung der Fläche planerisch zu sichern, wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes in westliche Richtung um eine Teilfläche der angrenzenden Landesstraße 1. Ordnung (L 135) erweitert.
Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Planungsmodifizierungen hat der Gemeinderat am 02.05.2024 – im öffentlichen Sitzungsteil – die Änderung des Geltungsbereiches und die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in Verb. mit § 2 Abs. 1 BauGB vom 03.11.2017 /BGBl. I A. 3634), in der zurzeit geltenden Fassung, beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss vom 11.05.2023 wird durch den Beschluss vom 02.05.2024 ersetzt.
Der zu ändernde Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ erstreckt sich nun über die Parz.-Nr. 24 und 25/2 TF sowie die Parz.-Nr. 20 TF in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden. (TF = Teilfläche; fett = Ergänzung).
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,2 ha.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird der Beschluss des Gemeinderates vom 02.05.2024 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Des Weiteren hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.05.2024 - im öffentlichen Sitzungsteil - die Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B), Begründung und Entwurf des Umweltberichtes – gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A) Textteil (Teil B), Begründung und Entwurf des Umweltberichtes - in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Nohfelden unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen (https://www.nohfelden.de/rathaus-service/) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können zusätzlich in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 23.05.2024 u. 13.06.2024, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.
Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Ein Entwurf des Umweltberichts liegt bereits vor und wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de - bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift - vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Nohfelden, den 07.05.2024
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-
Lageplan, ohne Maßstab
Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Nohfelden
Quelle und Stand Katastergrundlage: LVGL, Stand: 23.03.2023; Bearbeitung: Kernplan
Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan