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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 19/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Kirmes auf dem Dorfplatz in Eiweiler wird aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, in Absprache mit der Straßenverkehrsbehörde St. Wendel und im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.

Vom 16. - 20. Mai 2025 wird in der Neunkircher Straße von Hausnummer 16 bis Hausnummer 22 und in der Gegenrichtung je eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. Hierzu sind beidseitig die VZ 274-30 (30km/h) StVO zu zeigen. Zusätzlich sind die VZ 101 StVO (Gefahrenstelle) mit dem Zusatz „Veranstaltung“ zu zeigen.

2.

Vom 13. – 20. Mai 2025 wird der Dorfplatz für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Ausgenommen sind Fahrzeuge für den Festbetrieb.

3.

Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

4.

Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.

Nohfelden, den 06. Mai 2025
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit