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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Teiländerung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ In der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler

Hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in öffentlicher Sitzung am 11 Mai 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ im Ortsteil Wolfersweiler, Flur 12 gefasst hat.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 12,7 ha.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

In seiner Sitzung am 11.05.2023 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung – gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) – unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich dem 16.06.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung bestehend aus (Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung ist während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 – 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/bauleitplanung) elektronisch abrufbar.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mailadresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/ Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt

Nohfelden, 11.05.2023

gez. der Bürgermeister

Lageplan, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler, Flur 12

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand 16.03.2023

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler, Flur 12

Quelle: LVGL; Stand:15.03.2023; Bearbeitung Kernplan, Stand: 16.03.2023