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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Solarpark Wolfersweiler“ in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Wolfersweiler

Hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden in öffentlicher Sitzung am 11. Mai 2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ im Ortsteil Wolfersweiler, Flur 12 gefasst hat.

Die Gemeinde Nohfelden beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Solarparks im Ortsteil Wolfersweiler.

Dieser dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gemäß der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen - VOEPV, vom 27. November 2018, die der Landtag des Saarlandes verabschiedet hat, soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen. Der als Sondergebiet festzusetzende Bereich des geplanten Solarparks besteht überwiegend aus Flächen, die gem. der v.g. Verordnung als benachteiligte Agrarflächen festgelegt wurden.

Die Bundesregierung verabschiedete zudem mit dem „Osterpaket“ im Frühjahr 2022 die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Ziel ist der beschleunigte und konsequente Ausbau erneuerbarer Energien. Bis 2030 sollen der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent steigen.

In § 2 der EEG-Novelle, die am 04.01.2023 in Kraft getreten ist, wird der Errichtung von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien, wie folgt Vorrang eingeräumt:

„Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.“

Die vorliegende Planung entspricht somit den energie- und klimaschutzpolitischen Zielsetzungen und -vorgaben der Bundesregierung.

Durch die Errichtung des geplanten Solarparks wird ein aktiver Beitrag zum konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien in der Gemeinde Nohfelden geleistet.

Der geplante Solarpark ist. ca. 12,7 ha groß. Der Geltungsbereich befindet sich östlich des Ortsteils Wolfersweiler. Der Bereich wird derzeit größtenteils landwirtschaftlich genutzt.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Erschließung des Solarparks ist über einen Feldwirtschaftsweg gesichert, der - von rheinland-pfälzischer Seite von der Ortsgemeinde Hahnweiler und der K61 kommend - von Osten her an die Fläche heranführt. Für die Errichtung bzw. den Betrieb der Photovoltaikfreiflächenanlage sind lediglich Zuwegungen für die Aufstellung der Module notwendig. Darüberhinausgehende verkehrliche Erschließungsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Wolfersweiler,

Flur 12

Parzellen 54/15 TF, 54/17 TF, 54/19 TF, 54/20, 54/21, 54/22 TF, 54/23 TF, 54/54 TF, 54/74 TF, 54/59 TF, 15/1 TF und 18/1 TF

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 12,7 ha. Der Lageplan ist Teil des Aufstellungsbeschlusses.

In seiner Sitzung am 11.05.2023 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung - bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung - zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ in der Zeit vom 22.05.2023 bis einschließlich dem 16.06.2023 durchgeführt wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ bestehend aus (Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung ist während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/bauleitplanung) elektronisch abrufbar.

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mailadresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/ Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe einreichen, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt

Nohfelden, 11.05.2023
gez. der Bürgermeister