Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat anlässlich seiner Sitzung vom 11.05.2023 – im öffentlichen Sitzungsteil - die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen – beschlossen.
Die Gemeinde Nohfelden plant den Neubau eines Feuerwehrhauses auf einer Fläche zwischen Bahnhofstraße und Landesstraße L 135 in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof. Ziel es ist, den Feuerwehrstützpunkt der Gemeinde zu optimieren und zukunftssicher auszurichten. Das bestehende Feuerwehrhaus in Nohfelden entspricht vor diesem Hintergrund nicht mehr den aktuellen Anforderungen (u. a. bezüglich Raum- / Flächenbedarf nach DIN 14092, Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit, Stand der Technik). Der neue Standort verfügt hingegen über eine sehr gute Verkehrsanbindung sowie über ausreichend Raum, um erforderliche Stellplätze und Nebenanlagen vollständig innerhalb des Geltungsbereiches zu realisieren.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit zu Teilen nach § 35 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen mit Nutzungsbeschränkungen, z. B. wegen Bedeutung für Ökologie, Erholung, Landschaftsbild“ dar. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ der rechtswirksame Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert – siehe nachfolgende Bekanntmachung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes erstreckt sich über die Parz.-Nr. 24 und 25/2 TF in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden. (TF = Teilfläche)
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 9.900 m2.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes/der Flächennutzungsplan-Teiländerung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung wird vorstehender Beschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.