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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Teiländerung FNP „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“

für den Bereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden

hier: Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens

Der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden hat anlässlich seiner Sitzung vom 11.05.2023 - im öffentlichen Sitzungsteil - eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes nach § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 8 Abs. 3 BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - für den Bereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ in Flur 14 der Gemarkung Nohfelden beschlossen.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“ teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche, um die Errichtung eines Feuerwehrhauses planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan „Flächen für die Landwirtschaft - Flächen mit Nutzungsbeschränkungen, z. B. wegen Bedeutung für Ökologie, Erholung, Landschaftsbild“ dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrhaus Nohfelden“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 9.900 m2.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes/der Flächennutzungsplan-Teiländerung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung wird vorstehender Beschluss hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Nohfelden, den 16.05.2023
gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-