Ab sofort können die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl bei der Gemeinde Nohfelden beantragt werden. Einfach geht dies über die Internetseite der Gemeinde unter nohfelden.de. Dort finden Sie direkt auf der Startseite den Link zur Online-Beantragung.
Alternativ kann auch der auf den persönlichen Wahlbenachrichtigungen (diese kommen auf dem Postweg in den nächsten Tagen zu allen Wahlberechtigten) abgedruckte QR-Code mit einem Handy gescannt werden. In diesem Fall wird man auf eine Internetseite weitergeleitet, wo bereits alle persönlichen Daten für die Beantragung hinterlegt sind und nur noch Kleinigkeiten ergänzt und eingetragen werden müssen.
Wer Hilfe bei der Beantragung oder beim korrekten Bearbeiten der Unterlagen benötigt, kann sich gerne an mich oder meinen Stellvertreter wenden.
Zurzeit werde ich häufiger auf nicht gereinigte Bürgersteige und Straßenrinnen angesprochen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer gem. Satzung der Gemeinde Nohfelden erinnern.
Zu reinigen sind innerhalb der Ortslage an bebauten und unbebauten Grundstücken Bürgersteige und Straßenrinnen.
Auch ist der Bewuchs auf Bürgersteigen und Straßenrinnen zu beseitigen. Deckel und Schächte der öffentlichen Versorgungsleitungen – insbesondere Hydranten – sowie Einlaufschächte der Straßenkanalisation sind stets freizuhalten und zu säubern.
Ich bitte auch dies im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu beachten.
www-walhausen.de