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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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 Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aus Anlass der Einweihungsfeier des Erweiterungsneubaus und dem anschließendem Schulfest an der Grundschule in Sötern, wird am Samstag den 24.05.2025, aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO, im Interesse der Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland für den Bereich des Gemeindebezirkes Nohfelden folgende verkehrspolizeiliche Anordnung getroffen:

1.In der Gemeindestraße „Peterweg“ wird von Einmündung Hauptstraße bis Hausnummer 35 ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Hierzu sind die VZ 283-10 StVO (Absolutes Haltverbot Anfang), VZ 283-10 (Absolutes Haltverbot Mitte), und VZ 283-20 (Absolutes Haltverbot Ende) mit dem Zusatzzeichen „ab 24.05.2025 8Uhr“ zu zeigen. Die Verkehrszeichen sind min. 72h vor der Veranstaltung aufzustellen.

2.Zusätzlich wird die Gemeindestraße „Peterweg“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Ausnahme: Anlieger frei. Es sind die VZ 600 StVO (Absperrschranke mit 3 gelben Leuchten), VZ 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen VZ 1020-30 (Anlieger frei) zu zeigen.

3.Zuwiderhandlungen gegen diese verkehrspolizeiliche Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit gem. § 24 StVG geahndet.

4.Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.

Nohfelden, den 09. Mai 2025
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit