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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Öffentliche Steuer- und Gebühren-Mahnung

Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass bis einschließlich 15. Mai 2023 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:

Grundsteuer A, B 2. Quartal 2023

Gebühr für Schmutzwasser Vorauszahlung 2. Quartal 2023

Niederschlagswassergebühr 2. Quartal 2023

Landwirtschaftskammerbeitrag 2. Quartal 2023

Vorauszahlung Gewerbesteuer 2. Quartal 2023

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.05.2023 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.

Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche - unter Angabe der Buchungsnummer - an die Gemeindekasse Nohfelden zu zahlen.

Ab dem 03.06.2023 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren

im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:

für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.

Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.

Gemeindekasse Nohfelden