Die Erntezeit beginnt und unsere Landwirte beschweren sich zurecht.
Denn: Grundsätzlich dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen einschl. Sonderkulturen nach § 11 SNG während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Dies ist bei Äckern zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, im Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung (01. April bis 15. Oktober). Mit Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zum Beginn von deren Winterruhe im Herbst verbietet das Naturschutzgesetz das Betreten der Mähwiesen und Weiden. Hierfür ist es völlig gleich, ob der Landwirt seine Wiese eingezäunt hat oder nicht. Der Landwirt darf sein Grundstück zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen oder bei Beweidung auch einzäunen, muss es aber nicht.
Leider kam es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Missachtungen dieser Regeln. Wiesen wurden mit Fahrzeugen (Autos, Quads, Traktoren, Motorrädern, Fahrrädern) befahren und Abfälle (Grünschnitt, Erde, Sägemehl) entsorgt. Außerdem wurde oft Hundekot in den Wiesen vorgefunden. Bei Hundekot handelt es sich um Abfall im Sinne des Abfallrechtes, der nur im Wege der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung entsorgt werden darf. Hundekot, welcher mit dem Erreger Neospora caninum infiziert ist, birgt für Rinder eine große Gefahr. Über verunreinigtes Futter von Feldern und Wiesen wird der Erreger, der zu Verkalbungen und Totgeburten führen kann, übertragen.
Aus diesen Gründen bitte ich auch im Namen unserer Landwirte um Beachtung dieser Regelungen.
Zum Schluss noch eine gute Nachricht zu letzterem Thema: Der Ortsrat hat in seiner Sitzung vom 16.3. einstimmig dem SPD-Antrag zugestimmt, einen der ehemaligen Tennisplätze als Hundeauslauffläche zu nutzen. Zurzeit laufen die Arbeiten die eine Nutzung ermöglichen. Das Datum, ab wann der Platz genutzt werden kann, wird in nächster Zeit im Amtsblatt veröffentlicht.