Die Gemeindekasse Nohfelden macht darauf aufmerksam, dass bis einschließlich 15. Mai 2024 folgende Steuern- und Gebühren fällig waren:
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der genannten Abgaben, einschließlich der bis zum 15.05.2024 fälligen Nachträge, im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt.
Die Zahlungspflichtigen werden gebeten, die Rückstände innerhalb einer Woche – unter Angabe der Buchungsnummer – an die Gemeindekasse Nohfelden zu zahlen.
Ab dem 03.06.2024 werden die fällig gewesenen Steuern und Gebühren
im Wege des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund der Abgabenordnung (AO) vom 16.03.1976, § 240, folgender Säumniszuschlag erhoben:
für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage
ab gerechnet 1 (eins) vom Hundert
des auf volle 50 € abgerundeten Betrages.
Wir bitten die Abgabenpflichtigen, den Zahlungstermin einzuhalten.