Zurzeit muss ich feststellen, dass viele Bürgersteige und Straßenrinnen nicht gereinigt werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang an die Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer gem. Satzung der Gemeinde Nohfelden erinnern. Zu reinigen sind innerhalb der Ortslage an bebauten und unbebauten Grundstücken Bürgersteige und Straßenrinnen.
Auch ist der Bewuchs auf Bürgersteigen und Straßenrinnen zu beseitigen. Die Einlaufschächte der Straßenkanalisation sind stets freizuhalten und zu säubern, damit bei Starkregen das Wasser richtig in die Schächte ablaufen kann und so die Überflutung der Straße verhindert wird.