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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ im Ortsteil Eisen

Bekanntmachung der Anpassung des Geltungsbereiches sowie der

Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2025 in öffentlichem Sitzungsteil den Entwurf des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ im Ortsteil Eisen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht, gebilligt. Die Anpassung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Veröffentlich im Internet sowie die Auslegung zur formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden in v. g. Sitzung beschlossen.

Der seit dem Jahr 1999 bestehende Golfpark Bostalsee wurde zwischenzeitlich um 9 Spielbahnen auf eine insgesamt 18-Loch-Golfpark-Anlage erweitert. Bei einer 18-Loch-Golfpark-Anlage sind gem. den Vorgaben des Deutschen Golf Verbandes (DGV) 72 Schläge je Runde bei den Profis Standard. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit konnte bislang nur eine Anlage mit 71 Schlägen je Runde realisiert werden. Damit künftig auch nationale und internationale Turniere auf der Anlage stattfinden können, muss eine der neu angelegten Spielbahn um einen Schlag erweitert werden. Diese Erweiterung ist nicht innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung Golfpark Bostalsee“ möglich. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die Verlängerung der Spielbahn zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die Erweiterungsfläche liegt innerhalb des rechtsverbindlich ausgewiesenen Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 des Landkreises St. Wendel (Gemeinde Nohfelden) (Saarländisches Amtsblatt 1976, Nr. 41, Seite 905ff; Verordnung vom 12.08.1976 über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel). Das vorgesehene Planvorhaben innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist nur möglich, wenn die zuständige Oberste Naturschutzbehörde ein formelles Ausgliederungsverfahren des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet durchführt und die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet entsprechend geändert wird. Eine Ausgliederung des Geltungsbereiches aus dem Landschaftsschutzgebiet wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes und Teiländerung des Flächennutzungsplanes beantragt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nohfelden stellt für das Plangebiet eine Waldfläche dar. Nachrichtlich ist die Umgrenzung eines Landschaftsschutzgebietes dargestellt. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht somit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

  • im Süden und Westen durch den bestehenden Golfpark,
  • im Norden und Osten durch Waldflächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ erstreckt sich über nachfolgende Grundstücke:

Gemarkung Eisen

Flur 11,

Parz.-Nr. 18 TF, 41 TF und 43 TF (TF = Teilflächen)

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von 1,0 ha.

Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:

  • Anpassung des Geltungsbereiches
  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 04.07.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Nohfelden unter www.nohfelden.de unter folgendem Pfad: Rathaus & Service, Öffentliche Auslegungen von Bebauungsplänen/Flächennutzungsplanänderungen/Sonstiges

(https://www.nohfelden.de/rathaus-service/ ), veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Zimmer Nr. 1.13, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr bzw. Donnerstag, dem 12.06.2025 u. 26.06.2025, bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse info@nohfelden.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländischen Datenschutzgesetz.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Nohfelden, den 23.05.2025

gez.
Andreas Veit
-Bürgermeister-

Lagepläne, ohne Maßstab

Geltungsbereich des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Gemeinde Nohfelden, Ortsteil Eisen (rot unterlegt; grün = Bestand)

Quelle: LVGL; Stand: 24.01.2017; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 24.04.2025

Quelle: ZORA, LVGL; Bearbeitung: Kernplan; Stand: 24.04.2025