Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12.08.1976 (L 02.02.01)
Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz – Oberste Naturschutzbehörde - beabsichtigt auf Grund der § 22 und 26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542) in Verbindung mit § 20 des Saarländischen Naturschutzgesetzes vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, Verordnung über die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten im Landkreis St. Wendel vom 12. August 1976 (Amtsbl. S. 905), dahingehend zu ändern, dass folgende Flurstücke in der Gemeinde Nohfelden, Gemarkung Eisen, entsprechend der Darstellung der Übersichtskarte, nicht mehr Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes L 02.02.01 sind:
Es handelt sich um die Flächen in der Gemeinde Nohfelden,
Gemarkung Eisen,
Flur 10. Parz.-Nr. 17
Flur 11, Parz.-Nr. 18 TF, 41 TF und 43 TF
Flur 13, Parz.-Nr. 7 TF, 8 TF, 9, 10, 12 und 42
(TF = Teilflächen)
Das auszugliedernde Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet L 02.02.01, nördlich der Ortslage von Eisen, am nördlichen Ende des bestehenden Golfparks Eisen und am süd-östlichen Ende der nordwestlichen Teilfläche des Landschaftsschutzgebietes.
Die Ausgliederungsfläche weist eine Größe von ca. 42.062 m² auf und umfasst Bereiche des bestehenden Golfparks Eisen sowie einen ehemaligen Fichtenbestand, welcher als Kalamitätsfläche gerodet wurde und nun der Erweiterung des Golfparks dienen soll.
Eine Ausgliederung erfolgt auf Grund der Überlappung mit rechtskräftigen Bebauungsplänen aus den Jahren 1999 und 2018 sowie dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „2. Erweiterung Golfpark Bostalsee“ der Kommune Nohfelden und der Bereinigung von Splitterflächen.
Der Verordnungsentwurf und die Übersichtskarte mit Eintragung der auszugliedernden Fläche liegen vom 10.06.2025 bis einschließlich 11.07.2025 im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Zimmer 1.13, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Zusätzlich können die Ausgliederungsunterlagen auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eingesehen werden:
https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/naturschutz/aktuelles/bekanntmachungen/bekanntmachungen/2025-05_LSG_ausglverf_L02-02-01_eisen
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann während der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Nohfelden Anregungen und/oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen, möglichst unter Verwendung des dort vorgehaltenen Formblattes.
Die Oberste Naturschutzbehörde prüft die fristgerecht vorgebrachten Anregungen und Einwendungen und teilt den Betroffenen das Ergebnis mit.