Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Nohfelden gibt hiermit bekannt, dass in den nachfolgend genannten Straßen im Ortsteil Türkismühle eine Tempo-30-Zone gemäß § 45 Abs. 1c Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingerichtet wird:
Die Anordnung erfolgt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität innerhalb des betroffenen Wohngebietes.
Die Beschilderung erfolgt an allen Zufahrten und Zuwegungen zu dem bezeichneten Bereich durch Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen 274.1 „Beginn einer Tempo-30-Zone“ sowie Zeichen 274.2 „Ende einer Tempo-30-Zone“).
Die Verkehrsregelung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft.