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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 22/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Straße „Zum Weiherhügel“, Türkismühle

Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Nohfelden gibt hiermit bekannt, dass in der Straße „Zum Weiherhügel“ im Ortsteil Türkismühle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet wurde.

Die Anordnung erfolgt gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Gemeinde Nohfelden, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.

Die entsprechende Beschilderung erfolgt durch Aufstellung des Verkehrszeichens 274-30 StVO („Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“) an geeigneten Stellen des Straßenverlaufs.

Die Verkehrsregelung tritt mit Aufstellung des Verkehrszeichens in Kraft.

Nohfelden, den 26.05.2026
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde