Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Straße „Zum Weiherhügel“, Türkismühle
Die Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde Nohfelden gibt hiermit bekannt, dass in der Straße „Zum Weiherhügel“ im Ortsteil Türkismühle eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet wurde.
Die Anordnung erfolgt gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Gemeinde Nohfelden, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs.
Die entsprechende Beschilderung erfolgt durch Aufstellung des Verkehrszeichens 274-30 StVO („Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“) an geeigneten Stellen des Straßenverlaufs.
Die Verkehrsregelung tritt mit Aufstellung des Verkehrszeichens in Kraft.