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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2023

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Nohfelden für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 82 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) hat der Gemeinderat am 30. März 2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  — 22.985.970,00 €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  — 24.267.515,00 €

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  — -1.281.545,00 €

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  4.746.109,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf —  8.437.965,00 €

im Saldo aus Investitionstätigkeit auf  — -3.691.856,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 3.915.704,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  — 726.204,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf —  3.189.500,00 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 2.056.410,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 10.000.000,00 €

§ 5

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird

festgesetzt auf 1.281.545,00 €.

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)  — 275 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  — 360 v. H.

2.

Gewerbesteuer  — 415 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 30. März 2023 beschlossene Stellenplan.

Nohfelden, den 30 März 2023
Andreas Veit
-Bürgermeister-

II. Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde

Die aufgrund des § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG – erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Nohfelden genehmige ich gemäß §

92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1.

den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

2.056.410,-- €

St. Ingbert, 25.05.2023
Im Auftrag
(Thomas Frey)

III. Einsichtnahme

Der Haushaltsplan der Gemeinde Nohfelden wird gemäß § 86 Abs. 4 des

Kommunalselbstverwaltungsgesetzes in der Zeit vom 12. Juni bis einschl. 20. Juni 2023 zur Einsichtnahme im Rathaus in Nohfelden, An der Burg, Zimmer 1.09, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 15.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt.

IV. Hinweis

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, 1 Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Nohfelden, den 06. Juni 2023
Andreas Veit
-Bürgermeister-