hier: Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Die Beschlüsse des Gemeinderates vom 11.05.2023 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Wolfersweiler“ in Flur 12 der Gemarkung Wolfersweiler mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nohfelden wurden am 19.05.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Nohfelder Nachrichtenblatt öffentlich bekannt gemacht.
Weiterhin wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, am 19.05.2023 im Nohfelder Nachrichtenblatt veröffentlicht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startete am 22.05.2023 und ist bis zum 16.06.2023 befristet. Auf Grund von Ferien/Feiertagen in dem v. g. Zeitraum wird diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bis einschließlich 23.06.2023 verlängert.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanteiländerung bestehend aus (Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sind während der Dienststunden (Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 13:30 - 15:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Bauamt, Zimmer 1.13 einsehbar.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Nohfelden (https://www.nohfelden.de/bauleitplanung) elektronisch abrufbar.
Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren und zur Planung äußern.
Während der Auslegungsfrist können von Jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mailadresse info@nohfelden.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Flächennutzungsplan-/Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.