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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 23/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Lärmaktionsplan der vierten Runde in der Gemeinde Nohfelden

Am 12.05.2015 wurde der Lärmaktionsplan 2013 der Stufe II und am 11.04.2019 der Lärmaktionsplan der dritten Runde durch den Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden verabschiedet. Gemäß § 47d Abs. 5 Bundesimmissionsschutzgesetz sind die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

In der nun laufenden vierten Runde war der bestehende Lärmaktionsplan erneut zu aktualisieren.

Die Bürger wurden im Nohfelden Nachrichtenblatt vom 19.01.2024 über die Möglichkeit der Beteiligung informiert. Die öffentliche Auslegung und die Einbeziehung der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) fand vom 22.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024 statt.

Weder die Bürger, noch die TÖB haben Anregungen zur Änderung oder Ergänzung der Lärmaktionsplanung der vierten Runde vorgebracht.

Aufgrund dessen hat der Gemeinderat der Gemeinde Nohfelden anlässlich seiner Sitzung vom 02.05.2024 dem vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes der vierten Runde zugestimmt. Der am 02.05.2024 im Gemeinderat beschlossene Lärmaktionsplan erlangt somit Gültigkeit und die Öffentlichkeit wird hiermit über das Inkrafttreten informiert.

Die Lärmaktionsplanung wird im Rathaus der Gemeinde Nohfelden, Zimmer 1.16, während der Öffnungszeiten zur Einsicht bereitgehalten.

Nohfelden, den 21.05.2024
gez. Andreas Veit
-Bürgermeister-