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Nohfelder Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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 Verkehrspolizeiliche Anordnung

Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der StVO wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für die Kreuzung „Zur Nahequelle“ folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Aus Richtung Nahequelle kommend, wird das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt.
  2. Aus Richtung „Am Irschberg“ kommend wird, das Verkehrszeichen 301 „Vorfahrt“ aufgestellt.
  3. Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
  4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.
Nohfelden, den 13. Juni 2024
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit