Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrspolizeiliche Anordnung
Aufgrund der §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 1 und 3 der StVO wird im Einvernehmen mit der Polizeiinspektion Nordsaarland aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs für die Kreuzung „Zur Nahequelle“ folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
- Aus Richtung Nahequelle kommend, wird das Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ aufgestellt.
- Aus Richtung „Am Irschberg“ kommend wird, das Verkehrszeichen 301 „Vorfahrt“ aufgestellt.
- Diese Anordnung tritt mit der Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft.
- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden als Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG geahndet.
Nohfelden, den 13. Juni 2024
Der Bürgermeister
-als Straßenverkehrsbehörde-
Andreas Veit